• Gewinn- und Verlustrechnung

    Neben der Bilanz ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der zweite gesetzlich notwendige Bestandteil eines Jahresabschlusses. Der Aufbau / die Gliederung der GuV ist je nach Branche klar definiert. Solch eine Gliederung ist sinnvoll, da die GuV ein Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Dieser ist öffentlich zugängig. Für interessierte externe Adressaten ist aufgrund der vorgeschriebenen Gliederung eine einfachere Vergleichbarkeit gegeben.

    Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Ergebnis eines Zeitraumes betrachtet. Für gewöhnlich handelt es sich hierbei um ein Geschäftsjahr. Die Erträge werden hierbei mit den Aufwendungen gegenübergestellt. Das Ergebnis ist schlussendlich der Unternehmenserfolg (Gewinn oder Verlust). Aufgrund der detaillierten Aufgliederung lässt sich eine GuV meist einfach interpretieren / Kennzahlen können berechnet werden / sowie eine Beurteilung des Ergebnisses kann erfolgen. Die GuV dient zudem als Grundlage für die Steuerbemessung. Sie erfüllt damit ihre Beweis- und Dokumentationsfunktion, das betriebswirtschaftliche Ergebnis kann anhand einer Mehr-Weniger-Rechnung in die Steuerbilanz übergeleitet werden.

    Im Gegensatz zur Bilanz ist die Gewinnermittlung in der GuV wesentlich detaillierter. Die einzelnen Ergebnisfelder sind hierbei aufgeschlüsselt. Auch wenn man durch einen Bilanzvergleich zum gleichen Ergebnis kommt, so ist dieses ohne Aussagekraft. Anhand einer GuV lassen sich die Erfolgsgrößen / Aufwandsposten interpretieren. Hierbei sieht man wo sich die wirtschaftlichen Chancen sowie auch Risiken befinden.

    Bei großen Unternehmungen ist zudem noch ein Anhang sowie Lagebericht vorgeschrieben. In diesen beiden Komponenten werden die Bilanz sowie die GuV nochmalig genauer betrachtet. Im Lagebericht wird außerdem noch auf das wirtschaftliche Umfeld sowie den daraus resultierenden Herausforderungen (Risiken) sowie Chancen eingegangen. Eine GuV kann man zwar einfach lesen und auch verstehen, jedoch ist es gerade bei großen Unternehmungen sinnvoll, deren Interpretation aus dem Anhang und Lagebericht auch nochmals genau durchzulesen.