• Kostenstellenrechnung

    Die Kostenstellenrechnung bildet die zweite Stufe des Kostenrechnungsprozesses. In der ersten Stufe, der Kostenartenrechnung, wurden die Kosten zu Beginn erstmals von der Buchhaltung in die Kostenrechnung übergeleitet und korrigiert. Nachdem dies geschehen ist geht es in der Kostenstellenrechnung um die Zuordnung der Kosten.

    Die Zuordnung findet hierbei durch Kostenstellen statt. Die Gemeinkosten werden verursachungsgerecht den jeweiligen Kostenstellen zugerechnet, sodass später mit den zu den Kostenstellen gehörigen Einzelkosten ein prozentueller Gemeinkostenzuschlagssatz für die Kostenträgerrechnung ermittelt werden kann.

    Die Verteilung der Gemeinkosten auf Kostenstellen hört sich relativ einfach an. In der Regel ist dies jedoch oftmals der schwierigste Schritt in der KORE. Der Sinn hinter der Kostenstellenrechnung ist, dass die Gemeinkosten verursachungsgerecht zum jeweiligen Bereich (der Kostenstelle) zugerechnet werden. Oftmals ist dies jedoch nicht ersichtlich. Innerbetriebliche Verflechtungen machen diesen Prozess noch schwieriger. Mithilfe der Innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, bei welcher komplexe mathematische Verfahren zum Einsatz kommen, kann diese Problematik jedoch gelöst werden.

    Die Kostenstellenrechnung kann auch einen gewissen Kontrollaspekt mit sich bringen. Durch regelmäßige Kostenaufgliederungen in Kostenstellen lassen sich Abweichungen bzw. Ausreiser relativ schnell feststellen. Diese Erkenntnis stellt die Grundlage für die damit verbundene Ursachenforschung dar.

    Wie zuvor bereits kurz erwähnt werden in der Kostenstellenrechnung die Kosten zu Beginn in Einzel- und Gemeinkosten untergliedert. Anhand dieser Untergliederung ist es später möglich die genauen, verursachungsgerechten Kosten auf ein Produkt / einen Bereich zuzurechnen. Die Einzelkosten müssen in der Kostenstellenrechnung nicht aufgeteilt werden, sodass das Hauptaugenmerk schließlich auf die Gemeinkosten gerichtet werden können. Die Zuschlagssätze sind jedoch wiederrum von den jeweiligen Einzelkosten der Kostenstellen abhängig. Eine verursachungsgerechte Kostenzurechnung stellt schlussendlich den Grundstein für eine erfolgreiche Kostenrechnung dar.