• Kostenartenrechnung

    Im Kostenrechnungsprozess gibt es drei Teilstufen: die Kostenarten-, die Kostenstellen- und die Kostenträgerrechnung. Die Kostenartenrechnung stellt hierbei die erste Stufe dar. Hierbei werden die Kosten aus der Buchhaltung in die Kostenrechnung übergeleitet. Übergeleitet werden Aufwendungen, welche jedoch nicht alle gleich Kosten in der KORE sein müssen. Aus diesem Grund findet in der Kostenartenrechnung eine Bereinigung bei der Überleitung statt. Gewisse Kosten werden gar nicht übergeleitet (neutrale Aufwendungen), andere ausgebucht und mit einem anderen Betrag eingebucht (Anderskosten z.B. kalk. Abschreibung) und wiederrum andere sind in der Buchhaltung nicht vorhanden und müssen in der KORE erst eingebucht (Zusatzkosten z.B. kalk. Unternehmerlohn werden. Die Daten aus der Kostenartenrechnung stellen somit die Grundlage für den weiteren Kostenrechnungsprozess – Kostenstellenrechnung sowie später der Kostenträgerrechnung dar.

    In der Kostenartenrechnung findet zudem eine Untergliederung nach der Art der Kosten dar. Hierbei gibt es eine ganze Reihe von möglichen Gliederungsvarianten. Die bekanntesten Untergliederungen sind nach der Zurechenbarkeit, nach dem Betriebsbereich, nach der Herkunft und nach variablen oder fixen Kosten.

    Bei der Zurechenbarkeit gibt es Einzel- oder Gemeinkosten. Einzelkosten können später direkt einer Kostenstelle zugerechnet werden. Eine eindeutige Entstehung ist hierbei gegeben. Bei den Gemeinkosten ist dies nicht der Fall. Diese fallen in der Regel für mehrere Kostenstellen an – z.B. Strom wäre hierfür ein Beispiel.

    Wie der Begriff Bereichsgliederung bereits erahnen lässt werden die Kosten hierbei nach den Bereichen (in der Regel sind dies in der Kostenrechnung die dementsprechenden Kostenstellen) untergliedert. Die am häufigsten anzutreffenden Bereichsgliederungen sind Materialkosten, Fertigungskosten und Vertriebs- und Verwaltungskosten.

    Eine Untergliederung nach der Herkunft der Kosten ist relativ einfach. Hierbei werden die Primär- von den Sekundärkosten unterschieden.  In der Kostenartenrechnung werden lediglich Primärkosten erfasst – eine Untergliederung nach Sekundärkosten findet erst in der Kostenstellenrechnung statt.

    Weiters gibt es noch die Untergliederung in variable und fixe Kosten. Der Unterschied ist relativ einfach zu erkennen. Fixe Kosten fallen immer an, auch wenn die Produktion bei 0 ist. Wohingegen variable Kosten vom Beschäftigungsausmaß abhängig sind.