Das Rechnungswesen unterteilt sich in zwei große Teilbereiche – dem internen und dem externen Rechnungswesen. Wie die Begriffsbezeichnungen bereits erahnen lassen, sind beide Bereiche nach den Adressaten untergliedert. Das externe Rechnungswesen richtet sich vor allem an den außenstehenden Personenkreis, wohingegen beim internen RW vor allem das Unternehmen selbst darin interessiert ist – diese Daten dienen in der Regel als Plandaten und werden nicht publik gemacht.
Aufgrund des Zweckes des externen Rechnungswesens ist dieses zum größten Teil durch Rahmenbedingungen begrenzt. Die Buchhaltung bzw. der Jahresabschluss sind die Hauptaufgaben des internen Rechnungswesens. Damit nicht jedes Unternehmens selbstständig nach ihren Einschätzungen bucht bzw. ihren Jahresabschluss aufstellt gibt es hierbei Gesetzte. An diese Gesetzte müssen sich die Unternehmen halten. In erster Linie dienen sie dem Gläubigerschutz, sowie weiters der einfacheren Vergleichbarkeit. Die definieren sehr genau wie das interne Rechnungswesen auszusehen hat. Durch die Vorgabe von Grundsätzen (Buchführung und Bilanzierung) werden die gesetzlichen Richtlinien weiter vertieft. Bei der Führung seiner Buchhaltung und der Erstellung des Jahresabschlusses haben die Unternehmen nur einen sehr geringen Spielraum. Dies ist auch gut so, da das Datenmaterial welches veröffentlicht wird, auf gleiche Vorschriften / Grundlagen beruht. Unternehmen werden dadurch vergleichbar. Gleichzeitig schaffte es ein sachverständiger Dritter in kurzer Zeit Einblick in die wirtschaftliche Lage sowie Entwicklung eines Unternehmens zu bekommen. Die gesetzlichen Einschränkungen des internen Rechnungswesens sollten auch für das Unternehmen eine Erleichterung bringen. Der Steuerbereich wäre hierfür solch ein Beispiel. Das Unternehmensergebnis darf unter Berücksichtigung gewisser Parameter (Mehr-Weniger-Rechnung) direkt in die Steuerbilanz / -ergebnis übergeleitet werden. Unternehmen müssen hierbei keine zweite Steuerbilanz erstellen! Gleichzeitig dient das Ergebnis für die Behörden auch als Beweismittel. Unternehmen, welche eine ordnungsgemäße Buchhaltung haben und gesetzmäßig Bilanzieren, genießen gewisse Steuervorteile. Auf der einen Seite wird das Ergebnis nicht geschätzt und auf der anderen Seite können sie sogar Steuervorteile (z.B. Verlustvortrag) in Anspruch nehmen.
Ein ordnungsgemäßes internes Rechnungswesen ist der Grundstein für jedes erfolgreiche Unternehmen. Hält man sich hierbei nicht an die Anforderungen / Vorgaben wird man sehr schnell vor einer Steuerschätzung, Schadenersatzansprüchen bzw. im schlimmsten Falle Verlust der Konzession – oder Unternehmensinsolvenz – stehen.