Vorsichtsprinzip

Das Vorsichtsprinzip ist bei der Bilanzierung nach HGB (Deutschland) oder UGB (Österreich) das wichtigste Bilanzierungsprinzip. Betrachtet man die Ausrichtung der beiden zuvor angeführten Gesetze, so wird man schnell feststellen, dass sich diese maßgeblich im Bereich des Vorsichtprinzips vom US-GAP oder IFRS unterscheiden.

Beim HGB / UGB wird der Gläubiger in den Mittelpunkt der Bewertung gestellt. In erster Linie geht es hierbei um den Gläubigerschutz. Der Unternehmer sollte hierbei sehr vorsichtig bilanzieren, in der Regel sollte er sich schlechter darstellen als er überhaupt ist. Dafür wird auf der Aktivseite (zum großen Teile) das Niederstwertprinzip angewandt, wohingegen auf der Passivseite das Höchstwertprinzip anzutreffen ist. Durch diese Methode können in einer HGB/UGB Bilanz stille Reserven enthalten sein. Diese Auslegung der Bilanzierung hat einen gewissen historischen Hintergrund. Gerade in jenen Ländern, wo der Gläubiger im Vordergrund steht, findet die Unternehmensfinanzierung in der Regel durch Fremdfinanzierung statt (Kredite).

In den anderen Ländern z.B. USA (US-GAP und IFRS) finanzieren sich die Unternehmungen stärker über den Kapitalmarkt. Die meisten Unternehmungen beschaffen sich durch die Ausgabe von Anteilspapieren Kapital. Wie viel ein Investor für die Beteiligung an einem Unternehmen bereit ist zu zahlen hängt wiederrum sehr stark von der Bilanz bzw. dem Zukunftsausblick ab. Aus diesem Grund wird bei der Bilanzerstellung das Vorsichtsprinzip wesentlich schwächer ausgelegt. Der Gläubigerschutz steht hierbei nicht im Vordergrund. Vielmehr geht es um eine „true and fair value“ Bewertung. Die Bilanz sollte somit den fairen Preis / Wert eines Unternehmens zum Bilanzstichtag darstellen. Hierbei hat das Unternehmen jedoch einen sehr großen Spielraum. Je nach Lage wird es diesen ausnützen versuchen. Bei Unternehmungen, bei welchen in naher Zukunft eine Kapitalerhöhung ansteht, wird die Bilanzstrategie anders aussehen, als bei solchen, welche über ein sehr hohes Kapitalpolster verfügen und in Zukunft mit schwierigeren Zeiten rechnen. Die Aufstellung einer Bilanz nach US-GAP oder IFRS ist wesentlich umfangreicher bzw. schlussendlich auch als Außenstehender schwieriger zu lesen. Ohne Anhang und Lagebericht ist eine Beurteilung eines US-GAP oder IFRS Abschlusses nicht möglich.



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